Allerdings wird das Pionier-Regiment aufgelöst und die Zahl der stationierten Soldaten von 1070 auf 730 reduziert
Der Pionier-Standort Minden bleibt erhalten. Allerdings wird das Pionier-Regiment in Minden aufgelöst. Aus dem Schweren Pionierbataillon 130 wird jetzt das Panzerpionierbataillon 130. Die Zahl der in Minden stationierten Soldaten wird von 1070 auf nunmehr 730 reduziert.
Die Bundeswehr ist bisher an 394 Standorten stationiert. Davon sind aus vorherigen Stationierungsentscheidungen noch 13 Standorte zu schließen. Viele kleinere Organisationselemente der Bundeswehr unterliegen häufigen Anpassungen beziehungsweise werden an wechselnden Standorten eingesetzt, wie zum Beispiel die zukünftigen mobilen Anteile der Nachwuchsgewinnung. Zum besseren Verständnis werden deshalb zukünftig Kommunen, in denen weniger als 15 Dienstposten stationiert sind, nicht mehr als Standorte der Bundeswehr bezeichnet – unabhängig vom Fortbestand der dort stationierten Elemente. Von den genannten 394 Standorten betrifft dies 58 Kommunen. Fünf Standorte werden zusätzlich erfasst. Die dort stationierten Elemente wurden bisher organisatorisch an anderen Standorten geführt. Mit der Abbildung dieser Standorte im Stationierungskonzept werden die Organisation der Bundeswehr und die Stationierung in Übereinstimmung gebracht. Damit bilden 328 Standorte die Ausgangslage.
Aufgrund des vorliegenden Stationierungskonzepts werden 31 Standorte geschlossen. Die Schließungen betreffen nach Größenordnung:
– 8 Standorte mit 15 – 100 Dienstposten
– 4 Standorte mit 101 – 500 Dienstposten
– 13 Standorte mit 501 – 1.000 Dienstposten
– 6 Standorte mit mehr als 1.000 Dienstposten
Darüber hinaus werden 90 Standorte signifikant reduziert, das bedeutet eine Reduzierung um mehr als 50 Prozent des bisherigen Dienstpostenumfangs oder um mehr als 500 Dienstposten. Davon werden 33 Standorte auf weniger als 15 Dienstposten verkleinert und damit nicht mehr als Standort bezeichnet.
Insgesamt wird die Bundeswehr in Deutschland somit zukünftig an 264 Standorten stationiert sein.
Die Entscheidungen für das vorliegende Stationierungskonzept orientieren sich an den Grundprinzipien Funktionalität, Kosten, Attraktivität und Präsenz in der Fläche. Dies unterstreicht den ganzheitlichen Ansatz des gewählten Vorgehens. Zur Ausdifferenzierung der Grundprinzipien wurden für jeden einzelnen Standort spezifische Indikatoren erhoben. Diese ermöglichen die Vergleichbarkeit von Standorten und dienen der sachgerechten Abwägung von Stationierungsalternativen im Rahmen einer umfassenden Betrachtung. Dazu zählen unter anderem:
• Eignung der Liegenschaft für die Auftragserfüllung,
• Anbindung an geeignete Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten,
• Verkehrsanbindung des Standortes,
• räumliche Zusammenhänge im Rahmen des Aufgaben- und Übungsverbundes innerhalb und außerhalb der Bundeswehr,
• Liegenschaftsbetriebskosten (Bauunterhaltung, Bewirtschaftung, Bewachung),
• Erfordernis und Kosten von Infrastrukturmaßnahmen,
• bisherige, mittelfristig und langfristig erforderliche Infrastrukturinvestitionen,
• Verfügbarkeit und Vielfalt von Bildungseinrichtungen, öffentlichen Betreuungs-, Freizeit- und Fürsorgeeinrichtungen.
Im Rahmen des Stationierungskonzepts der Bundeswehr heißt es:
Deutschland wird auch in Zukunft einen wichtigen militärischen Beitrag zur Sicherheit des Landes und des Bündnisses leisten. Gemeinsam mit unseren Verbündeten und Partnern wollen wir Frieden und Stabilität in der Welt fördern.
Ausgehend von den in den Verteidigungspolitischen Richtlinien vom Mai 2011 niedergelegten Aufgaben muss die Bundeswehr in der Lage sein, der Politik ein breites Fähigkeitsspektrum anzubieten. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, durchhaltefähig bis zu 10.000 Soldatinnen und Soldaten in zwei Einsatzgebieten bereitstellen zu können. Darüber hinaus soll die Beteiligung an einem maritimen Einsatz möglich sein.
Die Bundeswehr wird Deutschlands militärische Verpflichtungen als Mitglied der Allianz, der Europäischen Union und der Vereinten Nationen verantwortungsvoll wahrnehmen. Die Streitkräfte erhalten ausgewählte robuste Fähigkeiten sowohl für lang andauernde konfliktverhütende und krisenbewältigende Maßnahmen als auch Fähigkeiten für den zeitlich begrenzten intensiven Einsatz auch im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung.
Dazu wird die Bundeswehr nach dem Grundsatz gestaltet, dass fachliche Kompetenz und organisatorische Zuständigkeit zusammengehören. Im Ergebnis entstehen klare Strukturen mit wo immer möglich gemischter personeller Besetzung bestehend aus militärischem und zivilem Personal in Stäben und Ämtern.
Stäbe werden gestrafft, Truppe wird gestärkt. Das gemeinsame Denken und Handeln ist dabei der Maßstab. Neben Heer, Luftwaffe, Marine, Zentraler Sanitätsdienst und Streitkräftebasis wird es die Ressourcenbereiche „Personal“, „Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen“, „Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung“, sowie die Organisationsbereiche „Rechtspflege“ und „Militärseelsorge“ geben.
Die Soldatinnen und Soldaten in den Streitkräften werden truppendienstlich dem Generalinspekteur unterstellt. Die Inspekteure führen ihre jeweilige Teilstreitkraft bzw. ihren militärischen Organisationsbereich aus einem eigenen Kommando außerhalb des Ministeriums.
Heer
Die Landstreitkräfte der Bundeswehr verfügen künftig über drei Großverbände auf Divisionsebene. Derzeit sind es fünf. Die Anzahl der Brigaden sinkt von elf auf acht. Aus dem Heeresamt in Köln werden neue Fachkommandos gebildet. Derzeit hat das Heer eine Stärke von circa 80.000 Soldaten.
• Das Heer wird ein breites Fähigkeitsspektrum mit Durchsetzungsfähigkeit im gesamten
Aufgaben- und Intensitätsspektrum und differenziertem Durchhaltevermögen erhalten.
• Schnelle Reaktionsfähigkeit auf krisenhafte Entwicklungen im Rahmen der Landes- und
Bündnisverteidigung und den Auslandseinsätzen und sich wandelnde Einsatzerfordernisse
werden in Balance stehen mit der notwendigen Zeit zwischen den
Auslandseinsätzen.
• Der Systemverbund Brigade wird deutlich gestärkt, um die zeitgerechte Einsatzfähigkeit
zu ermöglichen.
• Durch Modularität wird die Flexibilität für ein breites Aufgabenspektrum sichergestellt.
Umfang der Streitkräfte
Der Umfang der Streitkräfte wird einschließlich Reservistinnen und Reservisten bis zu 185.000 Soldatinnen und Soldaten umfassen, davon eine Anzahl von mindestens 5.000 bis zu 15.000 Freiwillig Wehrdienst Leistende.
Reservisten sind ein unentbehrlicher und künftig noch bedeutenderer Bestandteil der Bundeswehr. Sie werden, wo immer möglich, die aktive Truppe verstärken und im Einsatz die Durchhaltefähigkeit erhöhen. Unter Berücksichtigung der Vielfalt ihrer zivilberuflichen und weiteren persönlichen Qualifikationen werden Reservisten künftig gezielt ausgebildet und militärisch weiterentwickelt, um auch den kurzfristigen, krisenbezogenen Einsatz in einem breiten Aufgabenspektrum zu ermöglichen. Reservisten unterstützen die Streitkräfte im Bedarfsfall beim Aufbau neuer Fähigkeiten und beim Schutz der Heimat.
Als Mittler zwischen Bundeswehr und Gesellschaft erfüllen sie zudem eine unverzichtbare Bindegliedfunktion, die sowohl der Nachwuchsgewinnung als auch der gesellschaftlichen Einbindung der Streitkräfte zugute kommt.
Für zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden 55.000 Dienstposten ausgebracht. Der Gesamtumfang der Bundeswehr beträgt damit zukünftig bis zu 240.000 militärische und zivile Dienstposten.
Geleitwort von Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière
„Die Bundeswehr wird kleiner werden. Sie ist eine Freiwilligenarmee ohne Wehrpflicht. Sie bleibt in der Fläche und sie bleibt in unserem Land und für unser Land präsent. Auf Basis der Verteidigungspolitischen Richtlinien vom 27. Mai dieses Jahres wurden in der Zwischenzeit mit der Festlegung von Fähigkeiten, Umfang und Organisation der Bundeswehr die wesentlichen Entscheidungen für eine einsatzbereite und bündnisfähige Bundeswehr der Zukunft getroffen. Ein Reformbegleitprogramm wurde erarbeitet, die Reservistenkonzeption ebenso. Nachdem im Juli die Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes ausgesetzt und damit der Übergang zu reinen Freiwilligenstreitkräften vollzogen wurde, folgt nun mit der Entscheidung zur Stationierung der letzte konzeptionelle Schritt zur Neuausrichtung der Bundeswehr. Ziel der Neuausrichtung ist es, Aufgaben und Fähigkeiten der Bundeswehr den sich verändernden sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen anzupassen, die Struktur demografiefest zu gestalten und ein solides finanzielles Fundament für die Zukunft zu schaffen. Unsere Bundeswehr wird zur Landes- und Bündnisverteidigung und maßgeblich im Bereich der Krisenbewältigung und Konfliktverhütung gefordert sein. Die Vielfalt und Bandbreite potenzieller Konflikte und Einsätze verlangt, eine breite Palette unterschiedlicher Fähigkeiten vorzuhalten. Die Bundeswehr muss im gesamten Aufgabenspektrum wirkungsvoll einsetzbar sein. Dazu gehören unter anderem rein stabilisierende Einsätze, Einsätze in bewaffneten Konflikten bis hin zu Kampfeinsätzen hoher Intensität. Nur ein solch breites Fähigkeitsspektrum eröffnet Deutschland die benötigten Handlungsoptionen und ermöglicht flexibles und abgestimmtes politisches Handeln zur Sicherung von Frieden und Freiheit. Mit den Entscheidungen zur künftigen Stationierung wird festgelegt, wo und in welchem Umfang die Bundeswehr künftig in den Ländern und Regionen Deutschlands beheimatet sein wird. Unsere Soldatinnen und Soldaten, die zivilen Angehörigen der Bundeswehr sowie ihre Familien sind davon unmittelbar betroffen. Unsere Gesellschaft hat aus vielerlei Gründen ein hohes und verständliches Interesse daran, dass unsere Bundeswehr in ganz Deutschland präsent bleibt. Auch die Bundeswehr selbst mit ihren Soldatinnen und Soldaten und zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möchte eine Armee in der Mitte unserer Gesellschaft bleiben. Die Entscheidungen zur künftigen Stationierung sind daher ein wesentlicher Bestandteil der erforderlichen Anpassung und Umstrukturierung der Bundeswehr im Rahmen der Neuausrichtung. Sie sind das Ergebnis einer gründlichen und umfassenden Analyse, in der alle relevanten Faktoren sorgsam und umfassend gegeneinander abgewogen wurden. Die Belange der Menschen in der Bundeswehr und in den Garnisonen und Gemeinden wurden – wo immer möglich und funktional vertretbar – berücksichtigt. Der Zeithorizont für die Umsetzung wird im Rahmen der jeweiligen Realisierungsplanung für den einzelnen Standort gesondert festgelegt werden. Mit der Neuausrichtung vollziehen wir wichtige Schritte für die Zukunftsfähigkeit der Bundeswehr und für den künftigen Schutz unseres Landes. Dazu gehört, die Bundeswehr so zu stationieren, dass eine effektive und finanzierbare Auftragserfüllung in einem komplexen sicherheitspolitischen Umfeld auch unter den Bedingungen eines zu konsolidierenden Bundeshaushaltes und mit geringeren Umfangszahlen möglich ist.“
Geplante künftige Hauptwaffensysteme
Im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr wurden alle laufenden Rüstungsprojekte überprüft. Entsprechend wurden im Verteidigungsministerium verschiedene Handlungsoptionen entwickelt. Übergeordnetes Ziel ist, die Bundeswehr adäquat für mögliche Einsätze auszurüsten und gleichzeitig planerischen Freiraum für zukünftige Projekte zu gewinnen. Die durch Verteidigungsminister Thomas de Maizière am 14. Oktober gebilligte Option beinhaltet sowohl eine Veränderung der Anzahl der zu beschaffenden als auch eine Reduzierung der bereits eingeführten Waffensysteme. Sie bildet die Planungsgrundlage für das weitere Vorgehen.
Die geplanten Stückzahlen der Hauptwaffensysteme bestimmen die Struktur der Bundeswehr. So soll die Truppe 272 geschützte Transportfahrzeuge Boxer, 765 Transportpanzer Fuchs und 212 Fennek besitzen, so dass es in diesem Bereich keine Einschnitte geben wird. Der Bestand des Kampfpanzers Leopard 2 soll dagegen von 350 auf 225 reduziert werden. Von dem noch in Einführung befindlichen Schützenpanzer Puma sollen statt 410 nur noch 350 beschafft werden. Der Schützenpanzer Marder wird planmäßig ausgemustert.
Auch bei den fliegenden Systemen wird in kleineren Zahlen gedacht. So sind zukünftig nur noch 80 Transporthubschrauber NH90 und 40 Unterstützungshubschrauber Tiger vorgesehen. Die geplante Stückzahl des Eurofighter soll von 177 auf 140 Flugzeuge reduziert werden, beim A400M von ursprünglich 60 auf 40. Der Bestand der Tornado-Flotte wird zeitnah von 185 auf 85 Waffensysteme abgebaut, die 80 C-160 Transall auf 60. Vom unbemannten Aufklärungsflugzeug Eurohawk sollen wie geplant fünf Systeme beschafft werden. Die Planungen für das unbemannte System SAATEG werden von 22 auf 16 reduziert. Auf die Einführung des Flugabwehrsystems MEADS wird in Gänze verzichtet, PATRIOT von 29 auf 14 Systeme reduziert.
Die Marine soll wie geplant acht Seefernaufklärern P-3C Orion betreiben. Bei den Marinehubschraubern sind 30 neue anstelle der vorhandenen 21 Seaking und 22 Sea Lynx geplant. Die Zahl der Fregatten F123 bleibt bei vier, die der F124 bei drei sowie die F125 bei vier. Die acht F122 dagegen werden außer Dienst gestellt. Die Planungen für das neue Mehrzweckkampfschiff 180 wurden von acht auf sechs Einheiten geändert. Die Zahl der geplanten Korvetten bleibt bei fünf und die Uboote U212 bei sechs.