Am 18. July 1732 marschierten die Mindener Bürger wieder durch das Simeonsthor zum Schweinebruch, wo die Festzelte für das Freischießen aufgebaut waren und das Scheibenschießen stattfinden sollte.
Die Wirte hatten in den Zelten viele Stände mit Wein und Bier aufgebaut und es wurde anständig was verkasematuckelt. Aus der Umgebung waren auch Bauersfrauen mit Körben voller Obst und Gebäck erschienen und boten ihre Waren feil.
Als nun der Bürger Johann Horstmeyer seinen Schuss abgegeben und die Scheibe völlig verfehlt hatte – heute würde man dazu eine Fahrkarte sagen – war er natürlich verärgert und püttjerte sich erst einmal einige Plemper hinter die Binde. Schließlich war er richtig kolone. Dann hatte er Roof und dibberte um sich, wo es was zu kottern gab.
In der Nähe saß eine Bäuerin mit einem Korb voller Kirschen, die Horstmeyers Appetit weckten. Er nahm eine Handvoll Kirschen in die Hand, um sie zu begutachten. Als die Ehefrau des Bürgers Deerberg das sah, dachte sie, er wolle die Kirschen schoren und sagte zu dem Horstmeyer, er sollte die Kirschen nicht einfach so wegnehmen. Jetzt war Horstmeyer so erregt, dass er die Kirschen der Frau Deerberg mitten ins Ponum schmierte und ihren Keileff in den Buhl trat, dass er sich überküselte. Das ließ sich die Deerberg natürlich nicht gefallen. Sie fing an zu keifen und es kam zu einem heftigen Wortgefecht. Horstmeyer gebrauchte den Ausdruck Canaille und war schließlich so in Rage, dass er der Deerberg an die Klotten wollte.
Jetzt kam der Ehemann der Deerberg dazu und Horstmeyer zog seinen Degen blank, um sich zu wehren. Die umstehenden Bürger konnten ihm aber den Degen entwenden und es kam am 21. July zu einer Verhandlung vor dem Offiziers Collegio. Frau Deerberg wiederholte die Anschuldigungen und am 24. July wurde der Horstmeyer vorgeladen, der von der ganzen Sache nichts wissen wollte. Er habe der Bäuerin den Korb Kirschen abkaufen wollen und darüber sei er mit der „Deerbergschen“ durch Worte aneinander geraten.
Außerdem habe man sich inzwischen durch Handschlag verglichen und die Sache sei erledigt.
So jedoch nicht für die Stadtoffiziere. Sie verurteilten Horstmeyer zu zwei Talern Strafe, weil er so schicker war und mit seinem blanken Degen um sich geschlagen hatte. Umgerechnet auf heutige Verhältnisse waren das ungefähr 500 Euro. Horstmeyer nahm die Strafe an.
Kleines Buttjer-Lexikon
verkasematuckeln : Alkohol trinken
püttjern : trinken
Plemper : Glas Bier
kolone : angetrunken
Roof : Hunger
dibbern : schauen, sehen
kottern : essen
schoren : entwenden, klauen
Ponum : Gesicht
Keileff : Hund
Buhl : Hinterteil
überküseln : überschlagen
keifen : zanken
Klotten : Kleider, Bekleidung
schicker : betrunken