Anfangs bestand der Musikzug nur aus Trommlern und Stadtpfeifern. Immer führten sie das Bataillon bei seinen Auftritten an. Sie begleiteten die einzelnen Kompanien bei ihren offiziellen Ausmärschen und waren auf dem Festplatz und im Schießgelände beständig und ausdauernd im Einsatz.
Auszuge aus „Das Wehrhafte Minden“ von Dr. Martin Krieg: „Bei der Neuorganisation nach dem Dreißigjährigen Krieg wird die Neuaufstellung der Kompanien bald nach 1650 begonnen haben.“ 1652 ist von Trommlern die Rede. Wurde bisher vom reinen Scheibenschießen des Bürgeraufgebotes gesprochen, so wurde es ab 1682 mit einem großen Stadtfest verbunden, wobei zum ersten mal das Wort „Freischießen“ in der Sitzung von Rat und Stadtvertretung am 23. Juli 1682 im Protokoll auftaucht.
Während der Freischießen waren die Tamboure immer fleißig im Einsatz, was durch die Verteilung der Freischießen-Kosten eindeutig bewiesen werden kann. Einmal heißt es: „Was die Stadt für die Tambours ausgab, ist unbekannt.“ Zum anderen: „Am 17. Juni 1704 um 4 Uhr morgens wurde die Vergatterung geschlagen.“ „Was sie für die Tambours ausgaben, erhielten sie vom Magistrat ersetzt.“
In der Schilderung der ersten Veränderung im Stadtoffizierskorps 1722 heißt es bei der Wahl des Fähnrichs: „Darauf erfolge dann die Vorstellung bei seiner Kompanie.Von dem mittleren Rott mit zwei Tambours wurde die Fahne unter rührendem Spiel herbeigeholt.“
In alten Aufzeichnungen des früheren Stadtmajors Blancke ist festgehalten, dass Anno 1730, den 05. September, die gesamte Bürgerschaft mit klingendem Spiel hinauszog nach dem gewöhnlichen Schießplatz, der „Schweinebruch“ genannt wurde.
Im Jahre 1747 wurde eine ganz neue Ordnung für Aus- und Einmarsch eingeführt, über die es wie folgt heißt:
1747, den 21. Juni, war der 15. Ausmarsch. Lieutnant Niehuß, begleitet von 2 Senatoren, trug die silberne Krone.
Es gingen voraus:
1. die Tamboure und das Musikkorps,
2. der Stadtoffizieren-Diener,
3. vier Fähnrichs mit ihren Espontons paarweise,
4. der begleitete König,
5. die Ordonanzen mit Gewehr und aufgestochenen Bajonett,
6. der Stadtmajor nebst Adjutanten und
7. die erste, die zweite usw. Kompanie.
In der Aufzeichnung des neuen Status mit Zehn Artikeln im Juni 1838 wurden u.a. Geldstrafen und die Verwendung der Gelder besprochen: „Denn es war ausdrücklich bestimmt worden, dass das Geld der Offizierskasse nur zur Instandsetzung und Ergänzung des Inventars an …Trommeln usw. gebraucht werden durfte.“
1838 berichtete der Herr Stadtmajor Blanke im Mindener Sonntagsblatt u. a.: „Als Insignien des Bürgerbataillons werden außer den Kronen auch die sechs Taftenen Fahnen, eine Standarte, sechs kleine Feldfahnen, fünf messingne Trommeln,eine hölzerne Trommel und drei eiserne Kronen benannt.“
1867 gab es wohl eine Meuterei wegen der Rechtmäßigkeit der Könige. Nach der Wahl eines Gegenkönigs hieß es: „… und führten ihn unter dem Vortritt der ebenfalls meuternden Trommler in die Stadt.”
Aus dem Statut für die Bürger Companien in der Stadt Minden vom 14. May 1868: Unter Punkt 28: „Am Abend vor dem Preisschießen wird Zapfenstreich und morgens am Tage des Preisschießens Reveille und darauf Generalmarsch geschlagen…“ Unter Punkt 35: „Die übrigen Kosten des Festes für… die Trommler fallen der Kämmereikasse zur Last…“